Der Meistertitel steht für eine offiziell geprüfte fachliche Qualifikation im Handwerk. Er darf nur von der Person geführt werden, die die Meisterprüfung erfolgreich bestanden hat.
Eine „Vermietung“ oder Nutzung durch Dritte würde gegen mehrere rechtliche Grundlagen verstoßen, insbesondere:
- Handwerksordnung (HwO)
- Vorschriften zum Titel- und Wettbewerbsrecht
- Regelungen gegen irreführende Geschäftspraktiken





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